Dienstag, 14. Februar 2012

"Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland"

Nun ist es völlig egal ob diese Nachricht einen Leser völlig unbedarft überrascht und natürlich überfordert, ob er schon davon gehört hat oder möglicherweise fest im Sattel sitzt. An diesem Thema kommt in diesem Jahr keiner mehr vorbei und wie ich es schon letzes Jahr ankündigte, die Schonfrist für den politisch Gehirngewaschenen ist vorbei. Es bleibt jedoch nach wie vor jedem selbst überlassen, was er glauben will oder nicht. Glauben bedeutet jedoch nicht wissen und deshalb ist es besser zu wissen, was zum Beispiel im "Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland" drin steht. Ja ich habe FÜR groß geschrieben, denn es ist nicht ein Grundgesetz was die Deutschen sich selbst gegeben haben, denn sonst hieße es "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland". Im Artikel 146 des Grundgesetzes steht: 

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Das Grundgesetz, welches uns 1949 von den allierten Besatzermächten gegeben wurde, ist demzufolge nicht unser Eigenes und auch keine Verfassung. Ja diese Worte haben nicht umsonst ihre Bedeutung, Grundgesetz ist nicht das Gleiche wie eine Verfassung. Und obwohl das seit 1949 da so steht, hat es keiner gemerkt und uns hat natürlich auch keiner darauf aufmerksam gemacht. Bevor uns Merkel und Konsorten jedoch komplett an die EU-Diktatur verschachern, sollten wir Deutsche langsam aktiv werden und uns Gedanken darüber machen, wie wir zukünftig leben wollen. Deshalb wird 2012 dieser Verfassungsentwurf nicht der Einzige bleiben, diese Initiative nicht die Alleinige. Es werden viele folgen und es wird eine breite Diskussion über die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft Deutschlands stattfinden, mit vielen Überraschungen. Zeit wird es. 

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